AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KFZ-Sachverständigenbüro Bibertal – Markus Fuchs

Stand: 10.08.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem KFZ-Sachverständigenbüro Bibertal – Markus Fuchs, Pfarrstraße 1, 89346 Bibertal – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Auftraggebern.

Sie gelten insbesondere für Kaufbegleitungen, Gebrauchtwagenprüfungen, Fahrzeugbewertungen, technische Fahrzeugprüfungen, Diagnoseleistungen, Fehlerspeicherauslesungen und -auswertungen, VIN- und Kilometerstandsprüfungen, Vorschadenprüfungen, Lackschichtdickenmessungen, Reifen- und Bremsverschleißbewertungen, HV-Batterie- bzw. SoH-Prüfungen, EDR-Datensicherungen und -auswertungen sowie digitale Serviceberichte und vergleichbare sachverständige Leistungen.

Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Internetseite oder im digitalen Auftragsformular stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Auftragnehmers dar.

Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählten Leistungen zum angezeigten Gesamtpreis ab.

Der Vertrag kommt durch eine Auftrags- oder Terminbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen, insbesondere wenn die gewünschte Prüfung technisch nicht möglich ist, das Fahrzeug nicht zugänglich ist oder notwendige Voraussetzungen für die Durchführung nicht vorliegen.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Auftraggeber ausgewählten Paket sowie den zusätzlich gebuchten Leistungen.

Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung im Auftragsformular dargestellten Leistungsbestandteile.

Soweit Leistungen mit dem Zusatz „sofern möglich“ angeboten werden, besteht ein Anspruch auf Durchführung nur, wenn die technischen, fahrzeugseitigen und gegebenenfalls herstellerseitigen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Zusätzliche, nicht bereits beauftragte kostenpflichtige Leistungen werden nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt.

§ 4 Art und Grenzen der Fahrzeugprüfung

Die Kaufbegleitung und Gebrauchtwagenprüfung stellt eine fachkundige Bewertung des zum Prüfzeitpunkt feststellbaren Fahrzeugzustandes dar.

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich zerstörungsfrei und ohne Demontage von Fahrzeugteilen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zugängliche Bereiche sowie verdeckte, innere oder zum Prüfzeitpunkt nicht erkennbare Schäden können nicht Gegenstand der Prüfung sein.

Die Fahrzeugprüfung stellt insbesondere keine Garantie für die vollständige Mängelfreiheit, Unfallfreiheit oder zukünftige Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs dar.

Sie ersetzt ebenfalls keine Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Herstellergarantie.

§ 5 Diagnose-, EDR-, SoH- und digitale Fahrzeugdaten

Diagnose-, EDR-, SoH- und sonstige elektronische Auswertungen sind von der technischen Ausstattung des jeweiligen Fahrzeugs, den vorhandenen Steuergeräten, gespeicherten Daten, Schnittstellen, Herstellerfreigaben sowie den eingesetzten Diagnosesystemen abhängig.

Der Auftragnehmer schuldet daher nicht den Nachweis bestimmter Daten oder Ereignisse, sondern die fachgerechte Durchführung und Auswertung der im jeweiligen Fahrzeug technisch verfügbaren Daten.

Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass:

Die technische Bewertung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Prüfung verfügbaren Daten.

§ 6 Berechtigung zur Fahrzeugprüfung

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Eigentümer, Verkäufer oder sonstige Verfügungsberechtigte des Fahrzeugs der Durchführung der beauftragten Fahrzeugprüfung zustimmt.

Dies gilt insbesondere für Diagnosearbeiten, Fehlerspeicherauslesungen, Tiefendiagnosen, EDR-Datensicherungen, SoH-Prüfungen sowie sonstige Zugriffe auf elektronische Fahrzeugdaten.

Wird das Fahrzeug vom Verkäufer, Autohaus oder einem sonstigen Verfügungsberechtigten zum vereinbarten Termin zur Prüfung bereitgestellt, darf der Auftragnehmer davon ausgehen, dass die Zustimmung zur üblichen, zerstörungsfreien Fahrzeugbesichtigung und zu den zuvor vereinbarten Prüfleistungen vorliegt.

Soweit für einzelne Prüfungen eine weitergehende Zustimmung erforderlich ist, insbesondere für Eingriffe in elektronische Fahrzeugsysteme oder besondere Datenzugriffe, kann der Auftragnehmer vor Durchführung eine ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten verlangen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten und für die Fahrzeugbewertung relevanten Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen und vorhandene Unterlagen, soweit erforderlich, zur Verfügung zu stellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

Kann eine vereinbarte Prüfung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, können bereits tatsächlich erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen berechnet werden.

§ 8 Preise und Fahrtkosten

Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung im Auftragsformular ausgewiesenen Preise.

Bei Verbrauchern verstehen sich sämtliche angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei den angebotenen Kaufbegleitungs-Paketen ist eine Anfahrt von bis zu 30 km ab dem Betriebssitz des Auftragnehmers in Bibertal im ausgewiesenen Paketpreis enthalten.

Eine darüber hinausgehende Anfahrt oder sonstige zusätzliche Fahrtkosten werden vor Auftragserteilung bzw. vor Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Zusatzleistungen werden mit dem jeweils im Auftragsformular angegebenen Preis zum gewählten Paketpreis hinzugerechnet.

Der vor Abgabe der Bestellung angezeigte Gesamtpreis ist maßgeblich.

§ 9 Zahlung

Die Vergütung wird nach Durchführung der vereinbarten Leistung und Zugang der Rechnung fällig, soweit keine andere Zahlungsweise oder Vorauszahlung vereinbart wurde.

Eine vereinbarte Vorauszahlung oder Zahlung vor dem Besichtigungstermin bleibt möglich.

§ 10 Terminvereinbarung und Absage

Terminwünsche des Auftraggebers sind zunächst unverbindlich und werden durch den Auftragnehmer bestätigt.

Kann ein vereinbarter Termin aus wichtigem Grund nicht eingehalten werden, werden die Parteien möglichst kurzfristig einen Ersatztermin vereinbaren.

Sagt der Auftraggeber einen Termin ab, bleiben seine gesetzlichen Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, unberührt.

Bereits ausgeführte Leistungen oder nachweislich entstandene, nicht mehr vermeidbare Fremd- und Aufwendungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

§ 11 Fahrzeugbewertung und Marktwertermittlung

Eine Marktwertermittlung beruht auf dem festgestellten Fahrzeugzustand, den Fahrzeugdaten sowie den zum Bewertungszeitpunkt verfügbaren Marktinformationen.

Der ermittelte Wert stellt keine Garantie dafür dar, dass das Fahrzeug zu diesem Preis gekauft oder verkauft werden kann.

Tatsächlich erzielbare Preise können insbesondere aufgrund regionaler Marktbedingungen, Verhandlungsergebnissen, später bekannt gewordener Fahrzeugmängel oder zwischenzeitlicher Marktveränderungen abweichen.

§ 12 Fremdleistungen und Zertifikate

Soweit für einzelne Leistungen externe Datenbanken, Diagnoseanbieter, Zertifizierungsdienste oder sonstige technische Dienstleister erforderlich sind, dürfen diese im zur Auftragserfüllung erforderlichen Umfang eingesetzt werden.

Gesonderte Zertifikats-, Datenbank- oder Fremdkosten werden nur berechnet, wenn sie im Auftragsformular ausgewiesen oder zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.

§ 13 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Diese Formulierung berücksichtigt insbesondere die gesetzlichen Grenzen für Haftungsbeschränkungen in AGB; eine Haftungsbegrenzung für Körper-/Gesundheitsschäden oder grobes Verschulden wäre gegenüber Verbrauchern unzulässig.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Über das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und die Folgen des Widerrufs wird der Auftraggeber in einer gesonderten Widerrufsbelehrung informiert.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann bei einem späteren Widerruf für die bis dahin bereits vertragsgemäß erbrachten Leistungen ein anteiliger Wertersatz geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung.

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter:

kfz-sachverstaendigenbuero-bibertal.com/Datenschutz/

§ 16 Verwendung von Gutachten und Prüfberichten

Erstellte Gutachten, Prüfberichte, Auswertungen und sonstige Dokumentationen dürfen vom Auftraggeber für den mit dem Auftrag verbundenen Zweck verwendet und insbesondere gegenüber Verkäufern, Werkstätten, Versicherungen, Rechtsanwälten oder sonstigen am Vorgang beteiligten Stellen vorgelegt werden.

Eine inhaltliche Veränderung oder auszugsweise Verwendung, durch die die Aussage der Dokumentation verfälscht wird, ist nicht gestattet.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 19 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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