„Markus, kannst du mir helfen?“
„Ja – natürlich. Aber unter klaren Voraussetzungen:“
Vor der Beauftragung beraten wir – danach gelten klare Zuständigkeiten
Selbstverständlich beraten wir Sie vor einer Beauftragung gerne. Sie sind unsicher, ob bei Ihrem Schaden ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein vollständiges Unfallgutachten sinnvoll ist? Sie wissen nicht, wie Sie nach dem Unfall weiter vorgehen sollen? Oder Sie möchten zunächst eine erste Einschätzung Ihres Schadens?
Dann sprechen Sie uns gerne an.
Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und helfen dabei, den für Ihren Schaden sinnvollen Weg zu finden. Anders sieht es für mich jedoch aus, wenn bereits ein anderer Sachverständiger mit dem Schaden beauftragt wurde. Dann ist es für mich ein klares No-Go, mich parallel in dessen Begutachtung, Bewertung oder laufende Schadenbearbeitung einzumischen. Nicht aus Konkurrenzdenken. Sondern weil der bereits beauftragte Sachverständige den Schaden kennt, die Beweissicherung durchgeführt hat und für seine Feststellungen verantwortlich ist. Er sollte deshalb auch die entsprechenden technischen Fragen beantworten und seine Schadenbearbeitung gegenüber seinem Auftraggeber erläutern.
Vor der Beauftragung beraten wir gerne. Ist bereits ein anderer Sachverständiger beauftragt, respektieren wir diese Zuständigkeit.
Denn auch hier gilt:
Viele Köche verderben den Brei.
Nach einem Verkehrsunfall möchten die meisten Geschädigten vor allem eines:
Dass sich jemand darum kümmert.
Das Fahrzeug kommt in die Werkstatt und dort heißt es vielleicht:
„Wir regeln das alles.“
Das klingt zunächst beruhigend. Und eine eingespielte Zusammenarbeit zwischen Werkstatt, Sachverständigem, Rechtsanwalt und weiteren Beteiligten kann für einen Geschädigten durchaus von Vorteil sein.
Aber was bedeutet eigentlich „Wir regeln alles“?
- Wer erstellt das Gutachten?
- Wer erklärt Ihnen, was darin steht?
- Wer beantwortet Schreiben der Versicherung?
- Wer sagt Ihnen, wie der aktuelle Stand ist?
- Und wer ist erreichbar, wenn plötzlich Fragen auftauchen?
Genau darum geht es in diesem Beitrag.
Eine typische Situation aus der Praxis
Vor Kurzem entstand sinngemäß folgende Situation:
Eine Unfallgeschädigte schickt mir Fotos ihres beschädigten Fahrzeugs und bittet um eine erste Einschätzung. Nach den Bildern liegt für mich nahe, dass der Schaden ordentlich dokumentiert und begutachtet werden sollte.
Meine Frage deshalb:
„Soll ich vorbeikommen und gleich die Beweissicherung und das Gutachten erstellen?“
Die Antwort:
„Nein, es läuft alles schon über die Werkstatt.“
Völlig in Ordnung. Aber:
Wenn eine Werkstatt bereits einen Sachverständigen eingeschaltet hat beziehungsweise der Schaden dort entsprechend bearbeitet wird, halte ich mich grundsätzlich aus dieser Schadenbearbeitung heraus.
Denn wie heißt es so schön:
Viele Köche verderben den Brei.
Wenig später kommt allerdings eine weitere Frage:
„Kannst du mir zumindest sagen, was die Versicherung von mir will? Es ist Wochenende und weder Werkstatt noch Sachverständiger sind erreichbar.“ Und genau an dieser Stelle wird es interessant.
Wer einen Schaden bearbeitet, sollte auch Ansprechpartner sein
Es geht mir dabei ausdrücklich nicht darum, einem anderen Sachverständigen in seine Arbeit hineinzureden. Im Gegenteil. Wenn ein anderer Sachverständiger den Auftrag erhalten hat, dann respektiere ich das.
- Er kennt den Schaden
- Er kennt sein Gutachten
- Er weiß, welche Feststellungen er getroffen hat und welche Unterlagen ihm vorliegen
Deshalb sollte er auch derjenige sein, der Fragen zu seiner Schadenbearbeitung beantworten kann. Das Gleiche gilt für eine Werkstatt, die gegenüber ihrem Kunden sagt:
„Wir kümmern uns darum.“
Dann sollte für den Kunden auch nachvollziehbar sein:
- Wer kümmert sich um was?
- Wer wurde beauftragt?
- Wer ist mein Ansprechpartner?
- Wo befindet sich mein Fahrzeug?
- Wurde der Schaden bereits besichtigt?
- Ist das Gutachten fertig?
- Was möchte die Versicherung?
- Muss ich etwas unterschreiben?
- Wie geht es jetzt weiter?
Genau diese Transparenz ist für mich ein wichtiger Bestandteil einer vernünftigen Schadenbearbeitung.
Für mich ist eine Beauftragung mehr als nur Bilder und eine Kalkulation.
Ein Unfallgutachten besteht natürlich aus der technischen Schadenaufnahme, der Beweissicherung und der nachvollziehbaren Kalkulation des Schadens. Dazu gehören je nach Schaden unter anderem Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer, Nutzungsausfall, mögliche Wertminderung sowie technische Folge- und Fahrzeugdaten. Für mich endet eine Beauftragung aber nicht mit der Fertigstellung des Gutachtens.
Gerade nach einem Unfall entstehen für den Geschädigten häufig weitere Fragen:
- Was passiert jetzt?
- Was möchte die Versicherung?
- Wie geht es mit der Werkstatt weiter?
- Welche Unterlagen werden noch benötigt?
- Was benötigt der Anwalt noch von mir?
- Wie sieht es mit der Ersatzteilversorgung aus?
- Liegt alles im Zeitplan oder muss nachkalkuliert beziehungsweise jemand informiert werden?
Genau deshalb gehört für mich zu einer guten Schadenbearbeitung auch, erreichbar zu sein, Zusammenhänge verständlich zu erklären und dem Geschädigten einen transparenten Überblick über den weiteren Ablauf zu geben.
Aber auch das ist nur ein Teil der Arbeit.

Solche Fragen entstehen zum Beispiel, wenn:
- Ein Schreiben der Versicherung kommt.
- Die Werkstatt möchte eine Freigabe.
- Es wird eine Abtretung vorgelegt.
- Der Versicherer möchte das Fahrzeug möglicherweise selbst besichtigen.
- Es gibt Rückfragen zum Schadenhergang.
- Plötzlich taucht ein Restwertangebot auf.
Oder der Geschädigte möchte einfach nur wissen:
„Was bedeutet das jetzt für mich?“
Natürlich ersetzt ein Kfz-Sachverständiger keine anwaltliche Rechtsberatung. Aber bei technischen Fragen und beim Ablauf der eigenen Begutachtung sollte der Kunde einen Ansprechpartner haben, der ihm erklären kann, was gerade passiert.
„Die Werkstatt hat ihren Gutachter“
Auch diesen Satz hört man häufig. Grundsätzlich ist dagegen überhaupt nichts einzuwenden. Eine Werkstatt arbeitet verständlicherweise gerne mit Sachverständigen zusammen, mit denen die Abläufe funktionieren und die sie kennt. Auch ein Geschädigter kann sich selbstverständlich für diesen Sachverständigen entscheiden.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gilt jedoch grundsätzlich:
Der Geschädigte kann einen qualifizierten Sachverständigen seines Vertrauens auswählen.
Die Werkstatt darf jemanden empfehlen. Die gegnerische Versicherung darf ebenfalls einen Sachverständigen vorschlagen. Der Geschädigte muss aber nicht allein deshalb diesen Sachverständigen nehmen. Wichtig ist allerdings auch hier: Hat man sich bereits für einen Sachverständigen entschieden und ihn beauftragt, sollte nicht ohne Grund parallel noch ein zweiter Sachverständiger mit derselben Aufgabe beschäftigt werden. Das produziert im Zweifel keine zusätzliche Sicherheit, sondern unterschiedliche Ansprechpartner, doppelte Arbeit und möglicherweise neue Diskussionen. Deshalb halte ich mich aus einem bereits laufenden Gutachten grundsätzlich heraus.
Noch nichts unterschrieben – also auch noch nichts beauftragt?
Auch hier sollte man vorsichtig sein. Nur weil noch keine Unterschrift auf einem schriftlichen Auftrag geleistet wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass noch kein Auftrag zustande gekommen ist. Entscheidend kann sein, was tatsächlich vereinbart beziehungsweise bereits veranlasst wurde.
Wer unsicher ist, sollte deshalb möglichst früh klären:
Wer wurde von wem mit welcher Leistung beauftragt?
Gerade nach einem Unfall werden viele Dokumente vorgelegt:
- Gutachtenauftrag,
- Reparaturauftrag,
- Abtretungserklärung,
- Mietwagenunterlagen,
- Vollmachten,
- Datenschutzerklärungen.
Mein Rat ist deshalb ganz einfach:
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben.
Fragen Sie vorher nach, welche Wirkung ein Dokument hat und wer anschließend welche Aufgabe übernimmt. Bei rechtlichen Fragen gehört diese Prüfung gegebenenfalls in die Hände eines Rechtsanwalts.
Haftpflicht und Kasko nicht miteinander verwechseln
Ein weiterer wichtiger Unterschied: Die freie Sachverständigenwahl betrifft insbesondere den Haftpflichtschaden, also beispielsweise den Fall, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. Bei einem Kaskoschaden geht es dagegen um die eigene Fahrzeugversicherung. Hier gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Je nach Vertrag kann die Versicherung beispielsweise Vorgaben zur Besichtigung oder zur Auswahl des Sachverständigen machen.
Deshalb sollte immer zuerst geklärt werden:
Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden?
Das sind zwei unterschiedliche Vertrags- beziehungsweise Schadenwelten.
Warum ich nicht der „Notnagel“ für eine fremde Schadenbearbeitung sein möchte
Natürlich verstehe ich, wenn ein Geschädigter am Freitagabend oder am Wochenende plötzlich unsicher wird.
- Ein Brief liegt auf dem Tisch.
- Die Versicherung möchte etwas.
- Die Werkstatt ist nicht mehr erreichbar.
- Der beauftragte Sachverständige ebenfalls nicht.
Dann liegt es nahe, schnell jemanden anzurufen, den man kennt und von dem man weiß, dass er sich mit solchen Dingen beschäftigt. Aber genau hier muss man auch eine Grenze ziehen.
Wenn ich einen Schaden nicht aufgenommen habe, den Gutachtenauftrag nicht habe und die bisherige Bearbeitung nicht kenne, fehlen mir möglicherweise entscheidende Informationen.
Ich kenne beispielsweise nicht:
- die vollständigen Fahrzeugdaten,
- den tatsächlich dokumentierten Schadenumfang,
- die Angaben des Geschädigten,
- den Inhalt des bereits erstellten oder geplanten Gutachtens,
- die Kommunikation zwischen Werkstatt und Sachverständigem,
- vorhandene Abtretungen oder Beauftragungen,
- den bisherigen Schriftverkehr mit der Versicherung.
Auf dieser Grundlage parallel Einschätzungen abzugeben, kann mehr schaden als helfen. Deshalb ist meine Haltung:
Wenn bereits ein anderer Sachverständiger den Schaden bearbeitet, dann sollte dieser auch die technischen Fragen zu seiner Bearbeitung beantworten.
Nicht aus Konkurrenzdenken. Sondern weil eine Schadenbearbeitung klare Zuständigkeiten braucht.
Viele Köche verderben den Brei.
Genau deshalb biete ich Schadenmanagement an
Aus genau solchen Situationen heraus biete ich neben der eigentlichen Begutachtung auch mein Kfz-Schadenmanagement an.
Das Ziel ist nicht, Werkstatt, Rechtsanwalt oder andere Beteiligte zu ersetzen. Ganz im Gegenteil. Es geht darum, die Beteiligten sinnvoll miteinander zu verbinden und für den Geschädigten einen nachvollziehbaren Ablauf zu schaffen sowie jeden jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand zu geben.
Je nach Schaden können beispielsweise beteiligt sein:
- Geschädigter,
- Kfz-Sachverständiger,
- Reparaturwerkstatt,
- Rechtsanwalt,
- Mietwagenunternehmen,
- Abschleppunternehmen,
- Versicherung.
Jeder hat dabei seine eigene Aufgabe. Problematisch wird es erst, wenn niemand mehr genau weiß, wer eigentlich was macht.
Mein Anspruch an Schadenmanagement ist deshalb:
Transparente Schadenbearbeitung statt Informationschaos.
Der Geschädigte soll wissen:
- Was wurde bereits erledigt?
- Welche Unterlagen fehlen noch?
- Wer ist aktuell am Zug?
- Was muss die Werkstatt wissen?
- Welche technischen Informationen benötigt der Anwalt?
- Gibt es Rückfragen der Versicherung?
- Welche nächsten Schritte sind erforderlich?
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Rechtsberatung zu ersetzen. Rechtliche Fragen gehören zum Rechtsanwalt. Technische Fragen und die Begutachtung gehören zum Sachverständigen. Die Reparatur gehört zur Werkstatt. Aber die Schnittstellen müssen funktionieren.
Eine Schadenaufnahme kann heute auch digital transparent erfolgen
Moderne Schadenbearbeitung muss nicht mehr bedeuten, dass Unterlagen zwischen mehreren Beteiligten per E-Mail hin- und hergeschickt werden und am Ende niemand weiß, welche Version aktuell ist.
Eine strukturierte digitale Schadenaufnahme kann beispielsweise dabei helfen, Fotos, Fahrzeugdaten, Dokumente und Informationen zentral zusammenzuführen. Das schafft nicht nur Übersicht. Es erleichtert auch die Zusammenarbeit zwischen Geschädigtem, Sachverständigem, Werkstatt und weiteren Beteiligten.
Und vor allem:
Der Geschädigte verliert nicht den Überblick über seinen eigenen Schaden.
Empfehlungen sind nicht das Problem
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich halte Kooperationen zwischen Werkstätten, Sachverständigen und Rechtsanwälten grundsätzlich für sinnvoll.
Auch ich arbeite mit verschiedenen Fachleuten zusammen und empfehle Ansprechpartner, wenn dies sinnvoll oder vom Kunden gewünscht ist.
Eine gute Zusammenarbeit kann Abläufe enorm erleichtern.
Entscheidend ist für mich nur:
Der Geschädigte sollte wissen, dass es eine Empfehlung ist und wer anschließend tatsächlich für ihn tätig wird.
Ein gutes Netzwerk zeichnet sich nicht dadurch aus, dass jeder automatisch jeden Auftrag bekommt. Ein gutes Netzwerk zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Beteiligte seine Aufgabe kennt und der Kunde davon profitiert.
Was sollte ich nach einem Unfall fragen?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in eine Werkstatt bringen oder vom Abschlepper vor Ort hören:
„Bitte hier Unterschreiben, wir regeln alles“
ist das zunächst einmal kein Grund zur Sorge.
Fragen Sie trotzdem kurz nach:
- Wer begutachtet mein Fahrzeug?
- Wurde der Sachverständige bereits beauftragt?
- Bekomme ich seine Kontaktdaten?
- Wer erklärt mir das Gutachten?
- Wer informiert mich über den aktuellen Stand?
- An wen wende ich mich bei Rückfragen?
- Welche Unterlagen soll ich unterschreiben – und wofür?
Diese wenigen Fragen können später sehr viel Unsicherheit vermeiden.
Mein Fazit
Eine Werkstatt darf einen Sachverständigen empfehlen. Ein Sachverständiger darf mit einer Werkstatt zusammenarbeiten. Ein Rechtsanwalt, Abschlepper oder Werkstatt dürfen und müssen Teil eines eingespielten Schadenmanagements sein. Daran ist zunächst nichts problematisch.
Entscheidend ist, dass der Geschädigte weiß:
- Wer arbeitet für mich?
- Wer wurde beauftragt?
- Wer ist mein Ansprechpartner?
- Und wer erklärt mir, wie es weitergeht?
Wenn ein anderer Sachverständiger bereits mit Ihrem Schaden beauftragt ist, werde ich mich grundsätzlich nicht in dessen laufende Begutachtung einmischen.
Denn:
Viele Köche verderben den Brei.
Wenn Sie sich dagegen vor der Beauftragung unsicher sind, einen Schaden zunächst einschätzen lassen möchten oder von Anfang an Wert auf eine transparente und strukturierte Schadenbearbeitung legen, sprechen Sie uns gerne an.
Unterstützung nach einem Unfall benötigt?
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und wissen nicht, welche nächsten Schritte sinnvoll sind? Sie benötigen eine Schadenaufnahme, ein Unfallgutachten oder möchten wissen, wie eine strukturierte Schadenbearbeitung ablaufen kann?
Dann melden Sie sich bei uns.
Das KFZ-Sachverständigenbüro Bibertal unterstützt Sie bei der technischen Schadenaufnahme und bietet auf Wunsch ein transparentes Schadenmanagement mit klaren Ansprechpartnern und digitalen Abläufen.
Nicht vermuten – nachvollziehbar dokumentieren.







