Fachwissen rund um Unfall, Gutachten und Fahrzeugtechnik

„Die Werkstatt regelt alles“ – aber wer ist eigentlich Ihr Ansprechpartner nach dem Unfall?

8–12 Minuten
Chat zur Schadenaufnahme

„Markus, kannst du mir helfen?“

Vor der Beauftragung beraten wir – danach gelten klare Zuständigkeiten

Dann sprechen Sie uns gerne an.

Vor der Beauftragung beraten wir gerne. Ist bereits ein anderer Sachverständiger beauftragt, respektieren wir diese Zuständigkeit.

Denn auch hier gilt:

Viele Köche verderben den Brei.

Nach einem Verkehrsunfall möchten die meisten Geschädigten vor allem eines:

Dass sich jemand darum kümmert.

Das Fahrzeug kommt in die Werkstatt und dort heißt es vielleicht:

„Wir regeln das alles.“

Das klingt zunächst beruhigend. Und eine eingespielte Zusammenarbeit zwischen Werkstatt, Sachverständigem, Rechtsanwalt und weiteren Beteiligten kann für einen Geschädigten durchaus von Vorteil sein.

Aber was bedeutet eigentlich „Wir regeln alles“?

Genau darum geht es in diesem Beitrag.

Eine typische Situation aus der Praxis

Vor Kurzem entstand sinngemäß folgende Situation:

Eine Unfallgeschädigte schickt mir Fotos ihres beschädigten Fahrzeugs und bittet um eine erste Einschätzung. Nach den Bildern liegt für mich nahe, dass der Schaden ordentlich dokumentiert und begutachtet werden sollte.

Meine Frage deshalb:

„Soll ich vorbeikommen und gleich die Beweissicherung und das Gutachten erstellen?“

Die Antwort:

„Nein, es läuft alles schon über die Werkstatt.“

Völlig in Ordnung. Aber:

Wenn eine Werkstatt bereits einen Sachverständigen eingeschaltet hat beziehungsweise der Schaden dort entsprechend bearbeitet wird, halte ich mich grundsätzlich aus dieser Schadenbearbeitung heraus.

Denn wie heißt es so schön:

Viele Köche verderben den Brei.

Wenig später kommt allerdings eine weitere Frage:

„Kannst du mir zumindest sagen, was die Versicherung von mir will? Es ist Wochenende und weder Werkstatt noch Sachverständiger sind erreichbar.“ Und genau an dieser Stelle wird es interessant.

Wer einen Schaden bearbeitet, sollte auch Ansprechpartner sein

Es geht mir dabei ausdrücklich nicht darum, einem anderen Sachverständigen in seine Arbeit hineinzureden. Im Gegenteil. Wenn ein anderer Sachverständiger den Auftrag erhalten hat, dann respektiere ich das.

Deshalb sollte er auch derjenige sein, der Fragen zu seiner Schadenbearbeitung beantworten kann. Das Gleiche gilt für eine Werkstatt, die gegenüber ihrem Kunden sagt:

„Wir kümmern uns darum.“

Dann sollte für den Kunden auch nachvollziehbar sein:

Genau diese Transparenz ist für mich ein wichtiger Bestandteil einer vernünftigen Schadenbearbeitung.

Für mich ist eine Beauftragung mehr als nur Bilder und eine Kalkulation.

Ein Unfallgutachten besteht natürlich aus der technischen Schadenaufnahme, der Beweissicherung und der nachvollziehbaren Kalkulation des Schadens. Dazu gehören je nach Schaden unter anderem Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer, Nutzungsausfall, mögliche Wertminderung sowie technische Folge- und Fahrzeugdaten. Für mich endet eine Beauftragung aber nicht mit der Fertigstellung des Gutachtens.

Gerade nach einem Unfall entstehen für den Geschädigten häufig weitere Fragen:

Genau deshalb gehört für mich zu einer guten Schadenbearbeitung auch, erreichbar zu sein, Zusammenhänge verständlich zu erklären und dem Geschädigten einen transparenten Überblick über den weiteren Ablauf zu geben.

Aber auch das ist nur ein Teil der Arbeit.

Solche Fragen entstehen zum Beispiel, wenn:

Oder der Geschädigte möchte einfach nur wissen:

„Was bedeutet das jetzt für mich?“

Natürlich ersetzt ein Kfz-Sachverständiger keine anwaltliche Rechtsberatung. Aber bei technischen Fragen und beim Ablauf der eigenen Begutachtung sollte der Kunde einen Ansprechpartner haben, der ihm erklären kann, was gerade passiert.

„Die Werkstatt hat ihren Gutachter“

Auch diesen Satz hört man häufig. Grundsätzlich ist dagegen überhaupt nichts einzuwenden. Eine Werkstatt arbeitet verständlicherweise gerne mit Sachverständigen zusammen, mit denen die Abläufe funktionieren und die sie kennt. Auch ein Geschädigter kann sich selbstverständlich für diesen Sachverständigen entscheiden.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gilt jedoch grundsätzlich:

Der Geschädigte kann einen qualifizierten Sachverständigen seines Vertrauens auswählen.

Die Werkstatt darf jemanden empfehlen. Die gegnerische Versicherung darf ebenfalls einen Sachverständigen vorschlagen. Der Geschädigte muss aber nicht allein deshalb diesen Sachverständigen nehmen. Wichtig ist allerdings auch hier: Hat man sich bereits für einen Sachverständigen entschieden und ihn beauftragt, sollte nicht ohne Grund parallel noch ein zweiter Sachverständiger mit derselben Aufgabe beschäftigt werden. Das produziert im Zweifel keine zusätzliche Sicherheit, sondern unterschiedliche Ansprechpartner, doppelte Arbeit und möglicherweise neue Diskussionen. Deshalb halte ich mich aus einem bereits laufenden Gutachten grundsätzlich heraus.

Noch nichts unterschrieben – also auch noch nichts beauftragt?

Auch hier sollte man vorsichtig sein. Nur weil noch keine Unterschrift auf einem schriftlichen Auftrag geleistet wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass noch kein Auftrag zustande gekommen ist. Entscheidend kann sein, was tatsächlich vereinbart beziehungsweise bereits veranlasst wurde.

Wer unsicher ist, sollte deshalb möglichst früh klären:

Wer wurde von wem mit welcher Leistung beauftragt?

Gerade nach einem Unfall werden viele Dokumente vorgelegt:

Mein Rat ist deshalb ganz einfach:

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben.

Fragen Sie vorher nach, welche Wirkung ein Dokument hat und wer anschließend welche Aufgabe übernimmt. Bei rechtlichen Fragen gehört diese Prüfung gegebenenfalls in die Hände eines Rechtsanwalts.

Haftpflicht und Kasko nicht miteinander verwechseln

Ein weiterer wichtiger Unterschied: Die freie Sachverständigenwahl betrifft insbesondere den Haftpflichtschaden, also beispielsweise den Fall, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. Bei einem Kaskoschaden geht es dagegen um die eigene Fahrzeugversicherung. Hier gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Je nach Vertrag kann die Versicherung beispielsweise Vorgaben zur Besichtigung oder zur Auswahl des Sachverständigen machen.

Deshalb sollte immer zuerst geklärt werden:

Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden?

Das sind zwei unterschiedliche Vertrags- beziehungsweise Schadenwelten.

Warum ich nicht der „Notnagel“ für eine fremde Schadenbearbeitung sein möchte

Natürlich verstehe ich, wenn ein Geschädigter am Freitagabend oder am Wochenende plötzlich unsicher wird.

Dann liegt es nahe, schnell jemanden anzurufen, den man kennt und von dem man weiß, dass er sich mit solchen Dingen beschäftigt. Aber genau hier muss man auch eine Grenze ziehen.

Wenn ich einen Schaden nicht aufgenommen habe, den Gutachtenauftrag nicht habe und die bisherige Bearbeitung nicht kenne, fehlen mir möglicherweise entscheidende Informationen.

Ich kenne beispielsweise nicht:

Auf dieser Grundlage parallel Einschätzungen abzugeben, kann mehr schaden als helfen. Deshalb ist meine Haltung:

Wenn bereits ein anderer Sachverständiger den Schaden bearbeitet, dann sollte dieser auch die technischen Fragen zu seiner Bearbeitung beantworten.

Nicht aus Konkurrenzdenken. Sondern weil eine Schadenbearbeitung klare Zuständigkeiten braucht.

Viele Köche verderben den Brei.

Genau deshalb biete ich Schadenmanagement an

Aus genau solchen Situationen heraus biete ich neben der eigentlichen Begutachtung auch mein Kfz-Schadenmanagement an.

Das Ziel ist nicht, Werkstatt, Rechtsanwalt oder andere Beteiligte zu ersetzen. Ganz im Gegenteil. Es geht darum, die Beteiligten sinnvoll miteinander zu verbinden und für den Geschädigten einen nachvollziehbaren Ablauf zu schaffen sowie jeden jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand zu geben.

Je nach Schaden können beispielsweise beteiligt sein:

Jeder hat dabei seine eigene Aufgabe. Problematisch wird es erst, wenn niemand mehr genau weiß, wer eigentlich was macht.

Mein Anspruch an Schadenmanagement ist deshalb:

Transparente Schadenbearbeitung statt Informationschaos.

Der Geschädigte soll wissen:

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Rechtsberatung zu ersetzen. Rechtliche Fragen gehören zum Rechtsanwalt. Technische Fragen und die Begutachtung gehören zum Sachverständigen. Die Reparatur gehört zur Werkstatt. Aber die Schnittstellen müssen funktionieren.

Eine Schadenaufnahme kann heute auch digital transparent erfolgen

Moderne Schadenbearbeitung muss nicht mehr bedeuten, dass Unterlagen zwischen mehreren Beteiligten per E-Mail hin- und hergeschickt werden und am Ende niemand weiß, welche Version aktuell ist.

Eine strukturierte digitale Schadenaufnahme kann beispielsweise dabei helfen, Fotos, Fahrzeugdaten, Dokumente und Informationen zentral zusammenzuführen. Das schafft nicht nur Übersicht. Es erleichtert auch die Zusammenarbeit zwischen Geschädigtem, Sachverständigem, Werkstatt und weiteren Beteiligten.

Und vor allem:

Der Geschädigte verliert nicht den Überblick über seinen eigenen Schaden.

Empfehlungen sind nicht das Problem

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich halte Kooperationen zwischen Werkstätten, Sachverständigen und Rechtsanwälten grundsätzlich für sinnvoll.

Auch ich arbeite mit verschiedenen Fachleuten zusammen und empfehle Ansprechpartner, wenn dies sinnvoll oder vom Kunden gewünscht ist.

Eine gute Zusammenarbeit kann Abläufe enorm erleichtern.

Entscheidend ist für mich nur:

Der Geschädigte sollte wissen, dass es eine Empfehlung ist und wer anschließend tatsächlich für ihn tätig wird.

Ein gutes Netzwerk zeichnet sich nicht dadurch aus, dass jeder automatisch jeden Auftrag bekommt. Ein gutes Netzwerk zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Beteiligte seine Aufgabe kennt und der Kunde davon profitiert.

Was sollte ich nach einem Unfall fragen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in eine Werkstatt bringen oder vom Abschlepper vor Ort hören:

„Bitte hier Unterschreiben, wir regeln alles“

ist das zunächst einmal kein Grund zur Sorge.

Fragen Sie trotzdem kurz nach:

Diese wenigen Fragen können später sehr viel Unsicherheit vermeiden.

Mein Fazit

Eine Werkstatt darf einen Sachverständigen empfehlen. Ein Sachverständiger darf mit einer Werkstatt zusammenarbeiten. Ein Rechtsanwalt, Abschlepper oder Werkstatt dürfen und müssen Teil eines eingespielten Schadenmanagements sein. Daran ist zunächst nichts problematisch.

Entscheidend ist, dass der Geschädigte weiß:

Wenn ein anderer Sachverständiger bereits mit Ihrem Schaden beauftragt ist, werde ich mich grundsätzlich nicht in dessen laufende Begutachtung einmischen.

Denn:

Viele Köche verderben den Brei.

Wenn Sie sich dagegen vor der Beauftragung unsicher sind, einen Schaden zunächst einschätzen lassen möchten oder von Anfang an Wert auf eine transparente und strukturierte Schadenbearbeitung legen, sprechen Sie uns gerne an.

Unterstützung nach einem Unfall benötigt?

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und wissen nicht, welche nächsten Schritte sinnvoll sind? Sie benötigen eine Schadenaufnahme, ein Unfallgutachten oder möchten wissen, wie eine strukturierte Schadenbearbeitung ablaufen kann?

Dann melden Sie sich bei uns.

Das KFZ-Sachverständigenbüro Bibertal unterstützt Sie bei der technischen Schadenaufnahme und bietet auf Wunsch ein transparentes Schadenmanagement mit klaren Ansprechpartnern und digitalen Abläufen.

Nicht vermuten – nachvollziehbar dokumentieren.

KFZ-Sachverständigenbüro Bibertal

Markus Fuchs, personenzertifizierter Sachverständiger gemäß

DIN EN ISO/IEC 17024:2012 für: Kraftfahrzeugschäden und -bewertung (Euro-Zert).

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