Fiktive Abrechnung im Zeitalter moderner, sensor- und aktorgestützter Fahrzeuge – Für und Wider
Die fiktive Abrechnung eines Unfallschadens gehört seit vielen Jahren zum Alltag in der Schadenregulierung. Der Schaden wird durch einen Sachverständigen festgestellt und kalkuliert. Der Geschädigte kann sich anschließend unter bestimmten Voraussetzungen den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag auszahlen lassen, ohne eine entsprechende Reparaturrechnung vorzulegen. Das ist rechtlich grundsätzlich möglich.
Doch ist dieses Modell auch technisch noch zeitgemäß?
Genau an diesem Punkt habe ich inzwischen erhebliche Zweifel. Denn unsere Fahrzeuge haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert.
Was bedeutet fiktive Abrechnung überhaupt?
Bei der fiktiven Abrechnung erfolgt die Schadenregulierung auf Grundlage der kalkulierten Reparaturkosten, ohne dass die Reparatur durch eine entsprechende Werkstattrechnung nachgewiesen werden muss. Der Geschädigte entscheidet damit grundsätzlich selbst, ob, wann und in welchem Umfang er sein Fahrzeug reparieren lässt. Die Umsatzsteuer wird bei einer rein fiktiven Abrechnung nicht einfach mit ausgezahlt. Sie kann nur berücksichtigt werden, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Die fiktive Abrechnung gibt dem Geschädigten damit ein hohes Maß an Entscheidungsfreiheit. Und genau darin liegt eines der wesentlichen Argumente für dieses Modell.
Was spricht für die fiktive Abrechnung?
Natürlich gibt es Gründe, warum Fahrzeughalter diese Möglichkeit nutzen möchten. Ein älteres Fahrzeug muss beispielsweise nicht zwangsläufig in einer Fachwerkstatt vollständig instand gesetzt werden. Vielleicht kann der Eigentümer einzelne Arbeiten selbst durchführen. Vielleicht möchte er einen kleineren optischen Schaden bewusst nicht reparieren lassen. Oder das Fahrzeug soll ohnehin in absehbarer Zeit ersetzt werden. Auch die freie Entscheidung darüber, was mit dem eigenen Eigentum geschieht, ist ein nachvollziehbares Argument. Ich möchte diese Punkte deshalb überhaupt nicht ausblenden.
Auch bedeutet eine fiktive Abrechnung nicht automatisch, dass ein Fahrzeug anschließend unrepariert oder in einem nicht verkehrssicheren Zustand weiterbetrieben wird. Trotzdem stellt sich aus meiner Sicht eine ganz andere Frage:
Passt dieses Abrechnungsmodell noch zur Technik heutiger Fahrzeuge?
Denn genau hier hat sich in den vergangenen Jahren sehr viel verändert.
Das Auto von heute ist ein rollendes Netzwerk
Ein modernes Fahrzeug besteht schon lange nicht mehr nur aus Blech, Kunststoff und einigen mechanischen Bauteilen.
Je nach Fahrzeug befinden sich darin zahlreiche:
- Sensoren
- Aktoren
- Steuergeräte
- Radarsysteme
- Ultraschallsensoren
- Kameras
- Beschleunigungs- und Crashsensoren
- Fahrerassistenzsysteme
- elektrische Stellmotoren
- Datenleitungen und Bussysteme
- aktive Sicherheitssysteme
- Komponenten des Fußgängerschutzes
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen kommen zusätzlich Hochvoltkomponenten, Batterieüberwachung, Leistungselektronik und entsprechende Sicherheitssysteme hinzu. Und all diese Komponenten arbeiten nicht isoliert. Sie kommunizieren miteinander. Ein Sensor liefert Daten an ein Steuergerät. Das Steuergerät verarbeitet diese Informationen und steuert wiederum einen oder mehrere Aktoren an. Damit wird aus einem vermeintlich einfachen Stoßfängerschaden schnell ein technisch wesentlich komplexerer Vorgang.
Außen wenig zu sehen – und innen?
Genau das erlebe ich bei modernen Fahrzeugen immer wieder:
Von außen sieht ein Schaden zunächst überschaubar aus.
Der Stoßfänger ist verkratzt oder leicht verformt.
Vielleicht ist eine Abdeckung beschädigt.
Auf den ersten Blick nichts Dramatisches.
Doch was befindet sich dahinter?
Ist ein Sensorhalter gebrochen?
Hat sich ein Radarsensor verschoben?
Ist ein Kabel oder Stecker beschädigt?
Hat ein Steuergerät ein unfallbedingtes Ereignis gespeichert?
Ist ein Bauteil hinter der Verkleidung verformt?
Muss ein Fahrerassistenzsystem nach einer Reparatur geprüft oder kalibriert werden?
Genau deshalb ist bei modernen Fahrzeugen der sichtbare Schaden nicht automatisch der vollständige Schaden.
Die Kalkulation ist nicht die Reparatur
Und damit kommen wir für mich zu einem der entscheidenden Punkte. Ein Gutachten bzw. eine Schadenkalkulation beschreibt, welche Maßnahmen aus sachverständiger Sicht erforderlich sind, um den Schaden fachgerecht zu beseitigen. Die Kalkulation beweist aber nicht, dass diese Maßnahmen später tatsächlich durchgeführt wurden.
- Sie beweist auch nicht, dass ein beschädigter Sensor ersetzt wurde.
- Sie beweist nicht, dass ein Fahrerassistenzsystem anschließend korrekt geprüft oder kalibriert wurde.
- Und sie beweist nicht, dass ein möglicherweise vorhandener verdeckter Schaden tatsächlich beseitigt wurde.
Bei einem klassischen Blechschaden mag diese Unterscheidung noch überschaubar erscheinen. Bei einem modernen, vernetzten Fahrzeug sehe ich das deutlich kritischer.
Was passiert beim nächsten Unfall?
Noch problematischer wird es, wenn das Fahrzeug später einen weiteren Schaden erleidet. Dann entstehen schnell Fragen, die für alle Beteiligten schwierig werden können. z.B.:
- Welche Beschädigung stammt aus welchem Unfall?
- Was wurde beim Vorschaden tatsächlich repariert?
- Welche Bauteile wurden erneuert?
- Welche wurden nur instand gesetzt?
- Wurde überhaupt vollständig repariert?
- Wurden erforderliche Kalibrierungen durchgeführt?
- Gab es bereits vorher Fehlereinträge?
- War ein Halter oder Sensor möglicherweise schon vorgeschädigt?
Plötzlich muss zwischen Alt- und Neuschaden unterschieden werden. Und dafür fehlt möglicherweise genau das, was jetzt wichtig wäre:
eine nachvollziehbare Reparaturdokumentation.
Auch beim Fahrzeugverkauf kann der alte Schaden wieder auftauchen
Ein regulierter Schaden verschwindet nicht dadurch aus der Fahrzeughistorie, dass er ausgezahlt wurde. Spätestens bei einem späteren Verkauf kann die Frage gestellt werden:
- Was wurde damals eigentlich repariert?
- Wurde der Schaden fachgerecht beseitigt?
- Existieren Rechnungen?
- Gibt es Fotos?
- Wurden vorgeschriebene Prüfungen durchgeführt?
- Kann eine Reparatur nachvollzogen werden?
Fehlt diese Dokumentation, kann Jahre später ein Problem entstehen, das zum Zeitpunkt der fiktiven Abrechnung überhaupt noch keine Rolle gespielt hat.
Fahrerassistenzsysteme verändern die Spielregeln
Besonders kritisch sehe ich das Thema bei Fahrzeugen mit Fahrerassistenzsystemen. Radar- und Kamerasysteme arbeiten innerhalb definierter Toleranzen.
Bereits Veränderungen an Haltern, Befestigungspunkten oder Einbaupositionen können eine Rolle spielen. Nach bestimmten Unfallschäden oder Reparaturen können deshalb zusätzliche Prüfungen oder Kalibrierungen erforderlich sein. Und genau hier reicht mir persönlich die Aussage
„Der Schaden wurde doch ausgezahlt“
nicht aus.
Entscheidend ist vielmehr: Ist das Fahrzeug technisch wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand?
Elektro- und Hybridfahrzeuge erhöhen die Anforderungen zusätzlich
Bei Fahrzeugen mit Hochvoltsystem wird die Beurteilung nochmals komplexer. Nicht jeder Unfall mit einem Elektrofahrzeug führt automatisch zu einem Schaden an der Hochvoltbatterie. Das wäre genauso falsch wie die Behauptung, bei einem Unfall könne dort grundsätzlich nichts passieren.
Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. Je nach Unfall und Schadenbild kann deshalb eine weitergehende technische Prüfung erforderlich sein.
Auch hier gilt:
Eine kalkulierte Reparaturposition ist noch kein Nachweis darüber, dass das Fahrzeug anschließend technisch geprüft und ordnungsgemäß instand gesetzt wurde.
Sichtbar repariert heißt nicht vollständig repariert
Ein weiterer Punkt wird bei der fiktiven Abrechnung aus meiner Sicht häufig unterschätzt:
Der äußerlich sichtbare Schaden lässt sich vergleichsweise einfach erkennen. Ein beschädigter Stoßfänger wird ersetzt oder instand gesetzt, eine Verkleidung wird lackiert, eine Delle beseitigt. Damit sieht das Fahrzeug anschließend möglicherweise wieder völlig in Ordnung aus. Doch wurde damit auch der gesamte Unfallschaden beseitigt?
Gerade bei Eigenreparaturen oder kostengünstigen Teilreparaturen besteht die Gefahr, dass sich die Instandsetzung auf das konzentriert, was unmittelbar sichtbar ist. Ein beschädigter Sensorhalter, eine verschobene Radareinheit, eine notwendige Kalibrierung, ein beschädigter Kabelstrang oder ein gespeicherter Fehler fällt dagegen möglicherweise überhaupt nicht auf.
Das Ergebnis kann dann sein:
Optisch repariert – technisch aber nicht vollständig instand gesetzt.
Und genau hier sehe ich bei modernen Fahrzeugen ein wesentliches Problem. Denn der Fahrer sieht nach der Reparatur wieder einen intakten Stoßfänger.
Er sieht aber nicht, ob die dahinterliegende Sensorik tatsächlich wieder korrekt ausgerichtet ist. Er sieht nicht, ob ein Assistenzsystem geprüft oder kalibriert wurde. Und er sieht nicht, ob sämtliche unfallbedingten Fehler oder Beschädigungen fachgerecht beseitigt wurden.
Im Alltag entsteht dadurch schnell der Eindruck:
„Das Auto ist doch repariert.“
Technisch kann die Situation jedoch eine ganz andere sein.
Was passiert, wenn man sich auf das System verlässt?
Nehmen wir ein ganz einfaches Beispiel:
Sie fahren ein modernes Fahrzeug und verlassen sich im täglichen Betrieb auf die vorhandenen Fahrerassistenzsysteme – etwa auf Abstandsregelung, Spurhalteassistent, Einparkhilfe oder ein automatisches Notbremssystem. Nach einem Unfall sieht der Schaden vielleicht zunächst überschaubar aus. Das Fahrzeug fährt, im Kombiinstrument erscheint möglicherweise keine offensichtliche Warnmeldung und der Schaden wurde fiktiv abgerechnet. Doch was passiert, wenn ein Sensor, dessen Halterung oder seine Einbauposition durch den Unfall beeinträchtigt wurde und das System in einer entscheidenden Situation plötzlich nicht mehr so reagiert, wie Sie es erwarten?
Genau hier liegt aus meiner Sicht ein wesentlicher Punkt.
Ein Fahrerassistenzsystem ist nur dann eine Hilfe, wenn Sensorik, Aktorik und die dazugehörigen Systeme technisch einwandfrei funktionieren.
Der Fahrer darf sich zwar grundsätzlich nicht blind auf ein Assistenzsystem verlassen. Trotzdem werden diese Systeme entwickelt und verbaut, um den Fahrer zu unterstützen und in bestimmten Situationen zur Sicherheit beizutragen.
Deshalb reicht mir bei einem entsprechenden Unfallschaden nicht die Feststellung:
„Das Fahrzeug fährt doch noch.“
Entscheidend ist vielmehr:
Sind die betroffenen Systeme nach dem Unfall tatsächlich noch innerhalb ihrer vorgesehenen Parameter funktionsfähig?
Und falls eine Reparatur erforderlich ist:
Wurde anschließend geprüft, eingestellt oder kalibriert, was geprüft, eingestellt oder kalibriert werden muss?
Gerade bei modernen Fahrzeugen kann diese Frage im entscheidenden Moment wichtiger sein als die sichtbare Beschädigung selbst.
Und genau an diesem Punkt stellt sich für mich die grundsätzliche Frage, ob die Vorteile der fiktiven Abrechnung die technischen Risiken und offenen Fragen bei modernen Fahrzeugen noch aufwiegen.
Für und Wider – meine persönliche Abwägung
Ich kann die Argumente für die fiktive Abrechnung durchaus nachvollziehen. Sie gibt dem Geschädigten Entscheidungsfreiheit.
Sie ermöglicht es, bei älteren Fahrzeugen wirtschaftlich anders mit einem Schaden umzugehen. Sie zwingt niemanden dazu, einen rein optischen Schaden zwangsläufig vollständig reparieren zu lassen. Das sind berechtigte Argumente. Auf der anderen Seite stehen heute jedoch Fahrzeuge, deren technische Komplexität mit derjenigen früherer Fahrzeuggenerationen kaum noch vergleichbar ist. Sensorik, Aktorik, Steuergeräte, Fahrerassistenzsysteme, Bussysteme und Hochvolttechnik verändern die Anforderungen an Schadenfeststellung und Reparatur.
Und genau deshalb komme ich persönlich zu einem klaren Ergebnis:
Aus meiner Sicht ist die fiktive Abrechnung nicht mehr zeitgemäß
Ich halte die fiktive Abrechnung in ihrer heutigen Form für überholt und würde ihre Abschaffung begrüßen. Nicht, weil ich Geschädigten berechtigte Schadenersatzansprüche absprechen möchte. Ganz im Gegenteil. Wer unverschuldet einen Schaden erleidet, soll selbstverständlich den Schaden ersetzt bekommen, der ihm entstanden ist.
Für mich geht es um etwas anderes: Ein Fahrzeugschaden ist nicht nur eine Geldsumme auf einer Kalkulation.
Er ist ein tatsächlicher technischer Schaden an einem Fahrzeug. Und je moderner dieses Fahrzeug ist, desto wichtiger wird aus meiner Sicht der Nachweis, dass ein festgestellter Schaden anschließend auch fachgerecht beseitigt wurde.
Mein Ansatz lautet deshalb:
Nicht vermuten – nachvollziehbar dokumentieren.
Schäden sollten vollständig festgestellt werden. Notwendige technische Prüfungen sollten durchgeführt werden. Verdeckte Schäden sollten berücksichtigt werden. Eine Reparatur sollte fachgerecht erfolgen. Und gerade bei modernen Fahrzeugen sollte anschließend nachvollziehbar sein, was repariert, ersetzt, geprüft oder kalibriert wurde. Die technische Entwicklung unserer Fahrzeuge schreitet immer weiter voran. Vielleicht ist deshalb auch die Zeit gekommen, darüber zu diskutieren, ob ein Abrechnungsmodell aus einer deutlich weniger komplexen Fahrzeugwelt noch zu den Fahrzeugen passt, die heute auf unseren Straßen unterwegs sind.







