Nach einem Unfall hört man oft: „Fahr einfach in die Werkstatt. Die schauen sich den Schaden an.“
Natürlich kann eine gute Werkstatt beurteilen, was für eine Reparatur nötig ist. Aber ein Schadengutachten hat eine weitergehende Aufgabe: Es soll den Fahrzeugschaden nachvollziehbar dokumentieren und bewerten. Dazu können neben den Reparaturkosten auch der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, eine mögliche Wertminderung und die Grundlagen für einen Nutzungsausfall gehören.
Wer diese Feststellungen trifft, sollte sein Fachgebiet beherrschen – und wissen, welche Fragen bei der Schadenregulierung überhaupt eine Rolle spielen.
„Sachverständiger“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung
Die allgemeine Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Der Titel allein sagt also noch nicht, welche Ausbildung jemand hat, wie viel Erfahrung vorhanden ist oder ob die Fachkenntnisse geprüft wurden.
Das bedeutet nicht, dass jeder Gutachter ohne Zertifizierung schlechte Arbeit leistet.
Es bedeutet: Schauen Sie genauer hin, welche Qualifikation für Ihr Gutachten tatsächlich nachgewiesen ist.
Öffentlich bestellt und vereidigt
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen ihre besondere Sachkunde in einem Bestellungsverfahren nachweisen. Auch ihre persönliche Eignung wird geprüft. Die Bestellung gilt jeweils für ein bestimmtes Sachgebiet.
Für einen Fahrzeugschaden ist deshalb entscheidend, ob genau dieses Sachgebiet zur Fragestellung passt.
Personenzertifiziert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Bei einer Personenzertifizierung wird die Kompetenz einer Person für ein definiertes Fachgebiet anhand eines Zertifizierungsprogramms geprüft. Die DIN EN ISO/IEC 17024 legt Anforderungen an Stellen fest, die Personen zertifizieren.
Dabei muss man sauber unterscheiden: Die Person wird zertifiziert. Die Zertifizierungsstelle kann akkreditiert sein. Ob eine Akkreditierung vorliegt und für welchen Bereich sie gilt, ist gesondert zu prüfen.
Auch hier zählt der genaue Nachweis: Für welches Fachgebiet gilt das Zertifikat? Ist es aktuell? Was wurde geprüft?
Ist das Büro zertifiziert – oder die Person, die mein Gutachten erstellt?
Hier lohnt sich ein genauer Blick. Eine öffentliche Bestellung und eine Personenzertifizierung gelten der jeweiligen Person. Hat ein Sachverständigenbüro fünf Mitarbeiter und nur der Inhaber ist öffentlich bestellt oder personenzertifiziert, überträgt sich diese Qualifikation nicht automatisch auf die anderen vier.
Mitarbeiter können bei einem Gutachten mitwirken, etwa Unterlagen vorbereiten oder Messungen und Berechnungen durchführen. Soll das Gutachten aber als Leistung des bestellten oder zertifizierten Sachverständigen ausgegeben und von ihm unterschrieben werden, muss er sich mit dem konkreten Fall selbst fachlich befassen. Seine Unterschrift darf kein bloßer Stempel unter der Arbeit eines Kollegen sein.
Wer unterschreibt, übernimmt Verantwortung für die von ihm getroffenen Feststellungen und Bewertungen. Ob daraus im Fehlerfall eine Haftung entsteht und wer dafür haftet, hängt vom konkreten Auftrag und den Umständen ab.
Fragen Sie deshalb ruhig:
- Wer besichtigt mein Fahrzeug?
- Wer erstellt und prüft das Gutachten?
- Und wessen Name steht am Ende darunter?
Was regelt die VDI-MT 5900 Blatt 2?
Die VDI-MT 5900 Blatt 2 beschreibt Anforderungen an Sachverständige im Bereich Fahrzeugschäden und -bewertung. Dazu gehören unter anderem Kompetenzen in Fahrzeug- und Reparaturtechnik, bei der Ermittlung von Fahrzeugwerten und bei der Erstellung von Gutachten.
Die DIN EN ISO/IEC 17024 und die VDI-MT 5900 Blatt 2 haben unterschiedliche Aufgaben: Die DIN-Norm stellt Anforderungen an die Personenzertifizierungsstelle. Die VDI-Richtlinie beschreibt Anforderungen für das Fachgebiet.
Eine Personenzertifizierung allein bescheinigt deshalb noch keine Konformität nach VDI-MT 5900 Blatt 2. Wer ausdrücklich damit wirbt, sollte die entsprechende Bescheinigung vorlegen können.
„Das macht doch schon die Werkstatt“
Eine Werkstatt und ein Schadengutachter können sich denselben Schaden ansehen – aber mit unterschiedlichen Aufgaben.
Die Werkstatt muss klären, wie das Fahrzeug fachgerecht repariert werden kann.
Der Sachverständige muss darüber hinaus den Schaden dokumentieren und bewerten:
- Welche Beschädigungen sind feststellbar?
- Welche Prüfungen sind noch nötig?
- Was kostet die Reparatur?
- Welchen Wert hatte das Fahrzeug?
- Kommt eine Wertminderung in Betracht?
Dafür braucht es neben Fahrzeugtechnik auch Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen der Schadenregulierung. Ein Sachverständiger ersetzt keinen Rechtsanwalt und entscheidet keine Rechtsfragen für den Geschädigten. Er sollte aber wissen, welche technischen Feststellungen und Werte für die spätere rechtliche Beurteilung benötigt werden.
Deshalb ersetzt ein Werkstattkostenvoranschlag nicht in jedem Fall ein Schadengutachten. Und umgekehrt ersetzt ein Gutachten nicht die sorgfältige Reparatur durch die Werkstatt. Beides hat seinen Platz.
Was ist mit Verbandssiegeln?
Verbände können fachlichen Austausch und Fortbildung ermöglichen. Eine Mitgliedschaft ist aber nicht dasselbe wie eine öffentliche Bestellung oder eine Personenzertifizierung.
Auch bei einer „Verbandszertifizierung“ lohnt sich die Nachfrage:
- Was wurde geprüft?
- Reichte ein Lehrgang?
- Gab es eine fachliche Prüfung?
- Wurden Gutachten bewertet?
- Muss die Qualifikation regelmäßig erneut nachgewiesen werden?
Ein Logo allein ist noch kein Nachweis für die Qualifikation im konkreten Fachgebiet.
Was sollten Unfallgeschädigte fragen?
Bevor Sie einen Sachverständigen beauftragen, fragen Sie ruhig nach:
- Welche Ausbildung und praktische Erfahrung haben Sie?
- Für welches Fachgebiet sind Sie zertifiziert oder öffentlich bestellt?
- Ist dieser Nachweis aktuell und einsehbar?
- Haben Sie Erfahrung mit meinem Fahrzeug und der Art des Schadens?
- Wie dokumentieren Sie mögliche verdeckte Schäden?
- Können Sie mir die Ergebnisse verständlich erklären?
Kein Titel garantiert ein fehlerfreies Gutachten. Eine überprüfbare Qualifikation ist aber ein guter Ausgangspunkt für Ihre Entscheidung.
Mein Anspruch
Ich bin Kfz-Techniker-Meister und personenzertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Neben der Begutachtung bringe ich langjährige praktische Erfahrung aus Werkstatt und Fahrzeugtechnik mit.
Ich weiß, wie ein Fahrzeug repariert wird. Bei einem Gutachten frage ich zusätzlich:
Was lässt sich zum Schaden tatsächlich feststellen und belegen – und welche Feststellungen braucht es für eine nachvollziehbare Bewertung?







