Fachwissen rund um Unfall, Gutachten und Fahrzeugtechnik

Was tun nach unverschuldetem Unfall? 8 Schritte

4–6 Minuten
Kostenvoranschlag oder Gutachten

Du hattest einen Unfall, den jemand anderes verursacht hat? Dann stehen zunächst die Sicherheit und die Versorgung verletzter Personen im Mittelpunkt. Anschließend geht es darum, den Unfallhergang und die Schäden nachvollziehbar festzuhalten.

Mit diesen acht Schritten behältst Du den Überblick – vom Absichern der Unfallstelle bis zur Dokumentation möglicher Ausfallzeiten.

1. Unfallstelle absichern und Verletzten helfen

Schalte die Warnblinkanlage ein und ziehe möglichst vor dem Aussteigen Deine Warnweste an. Achte auf den fließenden Verkehr und sichere die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab, ohne Dich selbst zu gefährden.

Leiste bei Verletzten Erste Hilfe und verständige bei Bedarf über 112 den Rettungsdienst. Bei einer gefährlichen oder unklaren Unfalllage, Verdacht auf Alkohol oder Drogen sowie Streit über den Unfallhergang solltest Du die Polizei hinzuziehen.

Bei geringfügigen Schäden sollten fahrbereite Fahrzeuge nach einer kurzen Dokumentation aus dem Verkehrsbereich entfernt werden, sofern das gefahrlos möglich ist. Bei schweren Unfällen hat die Sicherung der Unfallstelle Vorrang.

Für Fotos darfst Du Dich niemals in Gefahr bringen.

2. Daten austauschen und den Hergang sachlich beschreiben

Notiere die wichtigsten Angaben:

Ein europäischer Unfallbericht hilft dabei, die Angaben geordnet zu erfassen. Lies ihn vor einer Unterschrift vollständig durch und unterschreibe nur Angaben, die Du verstehst und für zutreffend hältst.

Beschreibe sachlich, was passiert ist. Spekulationen über die Schuldfrage oder vorschnelle Schuldanerkenntnisse helfen am Unfallort nicht weiter.

3. Unfall und Schäden umfassend dokumentieren

Fotografiere nach Möglichkeit nicht nur die auffälligste Beschädigung. Hilfreich sind Übersichtsaufnahmen und Detailbilder von:

Bewahre die Originaldateien auf. Ergänze die Bilder zeitnah durch ein Gedächtnisprotokoll mit Fahrtrichtungen, Ablauf und wichtigen Aussagen der Beteiligten. Trenne dabei eigene Beobachtungen von Vermutungen.

Bei bestimmten Unfallkonstellationen können außerdem digitale Fahrzeugdaten relevant sein. Ob Informationen aus Fehlerspeichern, EDR-Systemen oder Telematik gesichert werden sollten, hängt vom Fahrzeug und der konkreten Fragestellung ab. Eine solche Datensicherung ist nicht bei jedem Unfall erforderlich.

4. Versicherung informieren und selbst entscheiden

Melde den Schaden zeitnah der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Ist diese nicht bekannt, lässt sie sich über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln.

Beachte außerdem mögliche Meldepflichten gegenüber Deiner eigenen Versicherung, insbesondere wenn Ansprüche gegen Dich erhoben werden könnten oder Du Leistungen aus Deiner Kaskoversicherung beanspruchen möchtest.

Die gegnerische Versicherung kann Dir eine Werkstatt oder einen Sachverständigen vorschlagen. Bei einem Haftpflichtschaden bist Du grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen Vorschlag anzunehmen.

Lass Dich nicht zu einer abschließenden Abfindung drängen, solange der Schadenumfang noch ungeklärt ist.

5. Den Schaden unabhängig einschätzen lassen

Ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein unabhängiges Unfallgutachten erforderlich ist, hängt vom konkreten Schaden ab.

Ein kleiner Kratzer kann oberflächlich sein. Eine verformte Stoßfängerverkleidung kann dagegen auf beschädigte Halterungen, Sensoren oder dahinterliegende Bauteile hinweisen. Auch ein Anstoß gegen ein Rad kann zusätzliche Untersuchungen erforderlich machen.

Ein qualifiziertes Gutachten dokumentiert die festgestellten Beschädigungen und beschreibt den technisch begründeten Reparaturweg. Je nach Fall werden außerdem folgende Punkte beurteilt:

Bei vollständiger Haftung der Gegenseite gehören erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei Mithaftung kann die Erstattung anteilig erfolgen. Für erkennbar geringfügige Schäden kann ein qualifizierter Kostenvoranschlag mit Fotos genügen.

Das KFZ-Sachverständigenbüro Bibertal unterstützt Dich bei der technischen Schadenfeststellung und einer nachvollziehbaren Beweissicherung. Bei besonderen Fragestellungen können zusätzliche technische Untersuchungen oder die Sicherung digitaler Fahrzeugdaten sinnvoll sein.

6. Reparatur und weitere Ansprüche vorab klären

Stimme die Besichtigung möglichst vor Beginn der Reparatur mit der Werkstatt ab. Nach dem Austausch beschädigter Bauteile lässt sich der ursprüngliche Zustand häufig nur noch eingeschränkt nachvollziehen.

Notwendige Sicherungsmaßnahmen dürfen dadurch nicht verzögert werden. Werden bei der Demontage weitere Schäden sichtbar, sollten diese dokumentiert und gegebenenfalls ergänzend begutachtet werden.

Neben den Reparaturkosten können weitere Schadenpositionen relevant sein:

Wertminderung: Trotz fachgerechter Reparatur kann ein unfallbedingter Minderwert verbleiben. Ob und in welcher Höhe dieser vorliegt, muss im Einzelfall beurteilt werden.

Mietwagen oder Nutzungsausfall: Kannst Du Dein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen, kommen unter bestimmten Voraussetzungen angemessene Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.

Weitere Kosten: Erforderliche Abschlepp-, Stand-, Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten können ebenfalls ersatzfähig sein.

Beschädigte Gegenstände: Dokumentiere auch Schäden an Brillen, Kleidung, beruflicher Ausrüstung oder Kindersitzen. Bei Kindersitzen sind zusätzlich die Vorgaben des Herstellers zum Austausch nach einem Unfall zu beachten.

Eine tatsächliche Reparatur ist nicht in jeder Konstellation Voraussetzung für eine Abrechnung. Bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis gelten jedoch Besonderheiten, beispielsweise hinsichtlich Umsatzsteuer, Totalschaden und Weiternutzung. Lass die passende Vorgehensweise bei Bedarf rechtlich prüfen.

7. Unterlagen und Kommunikation geordnet halten

Sammle alle Unterlagen zum Schadenfall an einem Ort:

Halte wichtige Telefonate mit Datum, Ansprechpartner und Inhalt fest. Bestätige wesentliche Absprachen möglichst schriftlich.

Wenn die Haftung bestritten wird, Zahlungen gekürzt werden oder eine Abrechnung unverständlich bleibt, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Ein Sachverständiger kann technische Fragen erläutern; die rechtliche Prüfung übernimmt ein Rechtsanwalt.

8. Bei Firmenfahrzeugen betriebliche Folgen dokumentieren

Bei Transportern, Lkw, Omnibussen sowie Bau- und Landmaschinen betrifft ein Unfall häufig den gesamten Betriebsablauf.

Halte deshalb zusätzlich fest:

Welche betrieblichen Schäden ersatzfähig sind, hängt von den Umständen und den vorhandenen Nachweisen ab.

Bei schweren oder streitigen Unfallereignissen kann außerdem eine frühzeitige Sicherung von Tachografen-, Telematik- oder anderen Fahrzeugdaten wichtig sein. Besteht der Verdacht auf ein Reifenversagen oder einen technischen Defekt, sollten betroffene Bauteile für eine mögliche Untersuchung aufbewahrt werden.

Nach dem Unfall Schritt für Schritt vorgehen

Du musst am Unfallort weder den vollständigen Schaden erkennen noch sämtliche Fragen zur Regulierung beantworten können. Zunächst zählen Sicherheit, Hilfe und eine möglichst sorgfältige Dokumentation.

Danach lässt sich klären, welche Untersuchung erforderlich ist und wie es mit Reparatur und Schadenregulierung weitergeht.

Du bist unsicher, wie Du Deinen Fahrzeugschaden einordnen sollst? Über die digitale Schadenaufnahme kannst Du dem KFZ-Sachverständigenbüro Bibertal erste Informationen und Bilder übermitteln.

KFZ-Sachverständigenbüro Bibertal

Markus Fuchs, personenzertifizierter Sachverständiger gemäß

DIN EN ISO/IEC 17024:2012 für: Kraftfahrzeugschäden und -bewertung (Euro-Zert).

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